
VERGLEICH
Eigentumswohnung versus Pflegeimmobilie
Standort
Pflegeimmobilie
Eine professionell erstellte Standortanalyse bildet die Grundlage für die Projektentwicklung.
Eigentumswohnung
Meistens wird die Standortwahl nach persönlichen und subjektiven Entscheidungskriterien, ohne jegliche weiteren Analysen, getroffen.
Zukunfts-aussichten
Pflegeimmobilie
Ausgezeichnete Zukunftsaussichten durch die demografische Entwicklung und einen stetig steigenden Bedarf an altersgerechten Wohnformen.
Eigentumswohnung
Unsichere Zukunftsaussichten aufgrund staatlicher Eingriffe (z. B. Mietpreisbremse). Darüber hinaus sehr abhängig von den nicht abschätzbaren Gegebenheiten am
Wohnungsstandort.
Instandhalt-ungskosten
Pflegeimmobilie
nstandhaltungskosten für den Eigentümer nur hinsichtlich Dach und Fach sowie der gebäudetechnischen Einrichtungen.
Eigentumswohnung
Der Eigentümer trägt die gesamten Instandhaltungskosten und darf diese nicht auf den Mieter übertragen.
Mieterträge
Pflegeimmobilie
Die Mietrenditen liegen zwischen ca. . 3,0 bis 4 %.
Es handelt sich um langfristige Mietverträge, oftmals mit Verlängerungsoption(en).
Eigentumswohnung
Bei Neubau-Eigentumswohnungen liegen die derzeit langfristig erzielbaren Mietrenditen bei ca. 3 %. Zudem bestehen kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten des Mieters.
Mieterhöhung
Pflegeimmobilie
Automatische Anpassung der Mieten aufgrund Wertsicherungsklausel, dadurch Inflationsschutz.
Eigentumswohnung
Mieterhöhungen im gesetzlichen Rahmen mit restriktiven Vorgaben. Grundsätzlich schwierig durchsetzbar. Kein gesonderter Inflationsschutz.
Verwaltungs-aufwand
Pflegeimmobilie
Wenig Arbeit, Verwaltung übernimmt größtenteils alle Aufgaben. Keine Mietersuche aufgrund langfristiger Mietverträge.
Eigentumswohnung
Hoher Arbeitsaufwand durch Mietersuche, Mieterstress, Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, Organisation von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten..
Eigennutzung
Pflegeimmobilie
Der Eigentümer erhält ein bevorzugtes Belegungsrecht, wenn er oder einer seiner Angehörigen pflegebedürftig werden..
Eigentumswohnung
Der Eigentümer muss erst auf Eigebedarf kündigen und diese Kündigung im Worst Case gerichtlich geltend machen, wenn er seine Wohnung selbst nutzen möchte.